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Glockenstreit: Berufung eingelegt. Müssen Nachbarn Hellseher sein?

Der Rechtsstreit rund um den Lärm der Glocken des Linzer Mariendomes hat eine neue Dimension erreicht. Am 20.08.2015 haben wir für unseren Klienten, den Kläger, Berufung an das Oberlandesgericht Linz eingebracht, die sich gegen das abweisende Urteil des LG Linz richtet.

Hauptkritikpunkt am Urteil des LG Linz ist die Feststellung, dass nicht nur der Kläger, sondern jeder "durchschnittlich verständiger Käufer" im Zeitpunkt des Erwerbs der lärmbelasteten Liegenschaft (2004) hätte wissen müssen, dass der nächtliche Glockenlärm zu Schlafstörungen und folglich zur Gesundheitsschädigung führen wird.

Nicht jeder Lärm in der Nacht führt jedoch zu Schlafstörungen und in der Folge zur Gesundheitsschädigung, sondern bloß jener, der entsprechende Aufwachreaktionen verursacht.

Auch nicht jede Aufwachreaktion führt aber zur Gesundheitsschädigung, sondern bloß jene, die im unzumutbaren Ausmaß auftritt.

Die ETH Zürich, die im Jänner 2012 die erste wissenschaftliche Studie zum Thema Glockenlärm veröffentlichte, nahm an, dass eine Aufwachreaktion pro Nacht als zumutbar gilt.

Im Linzer Fall hat hat der Schweizer Experte (Mitautor der ETH Studie aus 2012) allerdings 1,8 zusätzliche Aufwachreaktionen festgestellt. Das wäre in jedem Fall unzumutbar und muss vom Nachbar nicht geduldet werden.

Erstaunlicherweise hat sich das LG Linz mit diesen Fragen in seinem Urteil überhaupt nicht beschäfigt, sodass nunmer das OLG Linz am Zug ist, festzustellen, ob Nachbarn Hellseher sein müssen und wissen müssen, dass sie in Zukunft Schlafstörungen und Gesundheitsprobleme haben werden sowie ob sie den nächtlichen Lärm machen müssen, der sie wiederholt in der Nacht aus dem Schlaf reisst.

Wir warten gespannt auf den Rechtsspruch der zweiten Instanz.

 

Medienberichte zum Thema (ausgewählt):

 

http://www.heute.at/news/oesterreich/ooe/art23653,1200776


http://www.kleinezeitung.at/k/chronik/oesterreich/4803154/Oberosterreich_Glockengelaeut_Streit-geht-in-die-naechste-Instanz-

 

 

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