Skip to main content

HCB-Skandal: Kläglicher Versuch die Opfer zu Tätern zu machen

Wie die Kronenzeitung am 22.03.2016 berichtete (http://www.ralist.at/de/presse/category/hcb-skandal-goertschitztal), hat das Land Kärnten nunmehr die Opfer des HCB-Skandals wegen Förderungsbetrug angezeigt. Die List Rechtsanwalts GmbH weist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt daraufhin, sämtliche erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Verantwortlichen für den größten Umweltskandal Europas zur Verantwortung zu ziehen und nicht gegen unschuldige Opfer, deren Existenz beinahe vernichtet wurde, zu ermitteln.

Bekanntermaßen ist im Görtschitztal in Bezug auf Hexachlorbenzol (HCB) sehr viel geschrieben, beschwichtigt und festgehalten worden.

Nunmehr ist jedoch etwas eingetreten, womit niemand gerechnet hat: Es wurde Strafanzeige gegen eines der Opfer des HCB-Skandals erstattet. Gegen den massiv geschädigten Bürger wird wegen des Verdachts des Betruges wegen angeblicher Mehrfachauszahlungen ermittelt.

Wie bereits berichtet besteht der begründete Verdacht, dass sowohl der Donau-Chemie AG als auch der Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke GmbH und der Abfallbehörde bzw den Sachverständigenabteilungen der Kärntner Landesregierung relevante rechtliche Nachlässigkeiten vorzuwerfen sind.

Anstatt gegen die Beamten der Kärntner Landesregierung vorzugehen, welche vermutlich rechtswidrige Handlungen gesetzt haben, erstattet der Landesamtsdirektor Kärntens Strafanzeige gegen die Opfer des HCB-Skandals.

Faktum ist, dass die Frau des Beschuldigten die massiven Schäden an dem landwirtschaftlichen Betrieb, die durch den umweltgefährdenden Betrieb des Zementwerkes der Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke GmbH und durch das vermutlich rechtswidrige Verhalten der Beamten der Kärntner Landesregierung, insbesondere von Dr. Albert Kreiner, Dr. Dieter Treul und DI Ewald Sallinger, entstanden sind, gemeldet hat.

Der Beschuldigte hat darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2014 und 2015 ihm jedenfalls ein Schaden in der Höhe von € 60.361,26 erwachsen ist. Davon nicht umfasst sind Schäden, die durch die Entwertung der landwirtschaftlichen Liegenschaften, des Hofes, des entgangenen Gewinnes und der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bedingt sind.

Die Landesamtsdirektion Kärntens wäre verpflichtet gewesen zu klären, welches schädigende und rechtswidrige Verhalten die Beamten gesetzt haben. Stattdessen wurde nun ein Opfer des Umweltskandals bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Es ist hervorzuheben, dass die erstattete Anzeige jeglicher Rechts- und Sachgrundlage entbehrt. Hätte der Beschuldigte die Absicht gehabt, Förderungsgelder doppelt zu verrechnen und mit dieser Handlung - wen auch immer - zu betrügen, hätte wohl seine Ehefrau nicht permanent in sämtlichen Gesprächen den Erhalt von EUR 5.971,60 bestätigt und ihre massive Unzufriedenheit mit der rechtlichen und faktischen Situation im Bezug auf ihren geschädigten landwirtschaftlichen Betrieb zum Ausdruck gebracht.

Demgemäß hat die List Rechtsanwalts GmbH die Staatsanwaltschaft ersucht, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen und angeregt, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sämtliche erforderlichen Schritte unternimmt, die Verantwortlichen für den größten Umweltskandal Europas zur Verantwortung zu ziehen und nicht gegen unschuldige Opfer, deren Existenz beinahe vernichtet wurde, zu ermitteln.

Zusammenarbeit mit
In Zusammenarbeit mit Advofin Prozessfinanzierung AG
Anschrift:

Weimarer Straße 55/1, A-1180 Wien

Telefon:

+43 (1) 908 18 98 - 0

Fax:

+43 (0) 1 908 18 98 - 18

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.