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UVP Pflicht für Mönchsberggarage laut VwGH?

Gemäß dem nunmehr vorliegenden Grundsatzerkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 21.12.2017, Ro 2015/06/0018-6, ist davon auszugehen, dass die Erweiterung der Mönchsberggarage in Salzburg vollumfänglich UVP-pflichtig ist und zurück an den Start muss. Dies bedeutet, dass das geplante Vorhaben faktisch unmöglich ist.

Gemäß dem nunmehr vorliegenden Grundsatzerkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 21.12.2017, Ro 2015/06/0018-6, ist davon auszugehen, dass die Erweiterung der Mönchsberggarage in Salzburg vollumfänglich UVP-pflichtig ist und zurück an den Start muss. Dies bedeutet, dass das geplante Vorhaben faktisch unmöglich ist.

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