List Rechtsanwalts GmbH
Die List Rechtsanwalts GmbH steht für kompetente Beratung und lösungsorientiertes Problembewusstsein.
List Rechtsanwalts GmbH
Durch die Verknüpfung zwischen lösungsorientiertem Problembewusstsein und fächerübergreifendem Know-How ist die List Rechtsanwalts GmbH der optimale Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen, die an effektiven und wirtschaftlichen Lösungen interessiert sind.
Neben einer umfassenden rechtlichen Betreuung hat sich die List Rechtsanwalts GmbH auf diese Themenbereiche spezialisiert.
Wir stehen Ihnen für Ihre individuellen Rechtsfragen gerne zur Verfügung.
Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen!
Asbest-Klagen hinsichtlich Schadenersatz und Feststellungsbegehren für zukünftige Gesundheitsschäden
Zum Einsatz kommendes Gestein darf nicht mehr als 0,1 Masse-% Asbest enthalten. Dies regelt die REACH-Verordnung eindeutig. Jede schlechtere Qualität macht das betreffende Gestein offensichtlich zu Abfall und erfordert dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Den betroffenen Bauherren stehen daher gegenüber dem Lieferanten Ansprüche aus Schadenersatz, Gewährleistung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) zu. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Die Medien berichten mittlerweile täglich über diese hochbrisante Angelegenheit!
Umweltschutzirrsinn und Millionen-Steuergeldvernichtung durch geplante "Spange Ried 3"; Schauen Sie sich das verlinkte Video an - da fahren weniger Autos, als bei uns im Cottage-Viertel; Irrsinn!
Während Österreich unter einem historischen Sparpaket steht, österreichische Bürger unter der Teuerung leiden und Unternehmen mit immer neuen Abgaben belastet werden, werden gleichzeitig Millionen Euro für ein Straßenprojekt freigemacht, dessen tatsächlicher Bedarf nie nachgewiesen wurde.
Massiv wertvolle landwirtschaftliche Flächen für die Lebensmittelproduktion werden durch die Spange 3 eliminiert. Hat eigentlich jemand verstanden, dass jeden Tag landwirtschaftliche Flächen zerstört werden und dies dazu führt, dass Lebensmittel immer teurer werden, weil sie importiert werden müssen?
Ohne der Entscheidung des VfGH vorgreifen zu wollen, werden sämtliche vernünftig denkenden Politiker in Österreich und der EU aufgefordert, diesen Betonwahnsinn, der die dringend notwendige regionle Lebensmittelversorgung zerstört, sofort zu stoppen. Beton und Asphalt kann man nicht essen!
Diese Prioritätensetzung ist den Menschen nicht mehr vermittelbar. Wenn die Politik einerseits erklärt, jeder Euro müsse umgedreht werden, gleichzeitig aber Millionen für ein Straßenprojekt ohne nachvollziehbaren Bedarf ausgibt, dann stimmt etwas grundsätzlich nicht.
Für die Bevölkerung heißt es sparen. Für Unternehmen heißt es neue Steuern zahlen. Für Prestigeprojekte wie die Spange 3 – die nachweislich keine Verkehrsentlastung erreicht – scheint hingegen immer genügend Geld vorhanden zu sein.
Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof richtet sich nicht gegen Infrastrukturinvestitionen an sich. Sie richtet sich gegen ein Projekt, das auf fehlerhaften Grundlagen beschlossen wurde und weder den gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrsplanung noch dem Gebot eines sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel entspricht.
Die jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich in Bezug auf die Spange 3 wird daher nicht als Erfolg, sondern als Anlass für eine höchstgerichtliche Klärung gesehen.
Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Finanzen muss jeder Euro dort eingesetzt werden, wo er tatsächlich notwendig ist. Straßenprojekte ohne nachgewiesenen Bedarf sind weder wirtschaftlich noch verantwortbar.
Steuergeld darf nicht für Projekte ausgegeben werden, deren Notwendigkeit erhebliche Zweifel aufwirft. Wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof diese Fragen sorgfältig prüft und ein klares Signal für Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaftlichkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln setzt.
Wer nach wie vor noch an die durch das Projekt prognostizierte Verkehrsentlastung glaubt, möge sich mittels beiliegendem Video selbst ein Bild davon machen. Das Video wurde um 07:30 Uhr in der Früh am 30.07.2026 - somit an einem Werktag - aufgenommen und zeigt die "Verkehrsbelastung" an der Hausruck Straße (B143) in dem Bereich wo die "Spange 3" einmünden soll. Bei unserem Kanzleistandort im Cottage-Viertel im 18. Wiener Gemeindebezirk fahren mehr Autos, weil sie der irren Verkehrsführung auf der Währinger Straße ausweichen. Das Video finden Sie hier https://magentacloud.de/s/LEdBGLmsjBctGD9.



