Die List Rechtsanwalts GmbH steht für kompetente Beratung und lösungsorientiertes Problembewusstsein.
GEMEINSAM SIND WIR STARK!
List Rechtsanwalts GmbH
Durch die Verknüpfung zwischen lösungsorientiertem Problembewusstsein und fächerübergreifendem Know-How ist die List Rechtsanwalts GmbH der optimale Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen, die an effektiven und wirtschaftlichen Lösungen interessiert sind.
Neben einer umfassenden rechtlichen Betreuung hat sich die List Rechtsanwalts GmbH auf diese Themenbereiche spezialisiert.
Wir stehen Ihnen für Ihre individuellen Rechtsfragen gerne zur Verfügung.
Asbest-Klagen hinsichtlich Schadenersatz und Feststellungsbegehren für zukünftige Gesundheitsschäden
Zum Einsatz kommendes Gestein darf nicht mehr als 0,1 Masse-% Asbest enthalten. Dies regelt die REACH-Verordnung eindeutig. Jede schlechtere Qualität macht das betreffende Gestein offensichtlich zu Abfall und erfordert dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Den betroffenen Bauherren stehen daher gegenüber dem Lieferanten Ansprüche aus Schadenersatz, Gewährleistung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) zu. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Die Medien berichten mittlerweile täglich über diese hochbrisante Angelegenheit!
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